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Mitgliedschaft

Statuten / Hausordnung / besondere Bestimmungen

Die Miete einer Wohnung setzt zwingend die Beteiligung am Genossenschaftskapital über

Fr. 4'000.00 voraus. Nehmen Sie zu Kenntnis, dass Sie sich mit der Mitgliedschaft gleichzeitig zu einer zeitlich begrenzten Mithilfe (für maximal 5 Jahre) verpflichten. Die Mithilfe kann in Form des Hauswartsamt, der Umgebungsarbeit etc. erfolgen.

Die Treppenhäuser werden von den Genossenschafter/innen selbstständig gereinigt, dadurch können Kosten eingespart werden. Die Mieter/innen reinigen jeweils das Treppenhaus (von ihrem Stockwerk bis zum nächsten) im Wechsel mit ihrem Nachbaren (d. h. alle vierzehn Tage). 

Die Statuten der Wohnbaugenossenschaft PRO FAMILIA THUN regeln Ihre Rechte und Pflichten als Genossenschafter. Zudem geben die Statuten der Verwaltung die Richtlinien vor wie die Genos-senschaft zu führen ist.

Die Hausordnung regelt den Betrieb und das Zusammenleben in und um der Liegenschaft.

Die besonderen Bestimmungen regeln primär den Zuzug weiterer Parteien, Heirat, Trennung et cetera.

Unsere Statuten:

Unsere Hausordnung:

Unsere besonderen Bestimmungen:

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptieren, kennen und anerkennen Sie  den Inhalt der oben erwähnten Dokumente vollumfänglich.

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